Bedingungen und Konditionen
Umzüge & Lagerung Experten LTD Bedingungen und Konditionen
Einführung
Diese Bedingungen erläutern die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten aller Parteien dieser Vereinbarung. Wenn wir das Wort "Sie" oder "Ihr" verwenden, ist damit der Kunde gemeint: Mit "wir", "uns" oder "unser" ist der Entferner gemeint. Diese Bedingungen können vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung geändert oder ergänzt werden. Wir weisen Sie auf die Klauseln 4, 9, 10, 11 und 12 hin, in denen unsere Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Waren und Eigentum geregelt ist.
1. Unser Angebot
1.1 Unser Angebot enthält, sofern nicht anders angegeben, keine Zölle und Kontrollen oder andere an staatliche Stellen zu zahlende Gebühren oder Steuern. Es beinhaltet, dass wir die Haftung für Ihre Waren übernehmen, vorbehaltlich der Ziffern 2.2, 3.2, 5.2, 5.3 und der Bestimmungen der Ziffern 4, 9, 10, 11 und 12.
1.2 Wir können den Preis ändern oder zusätzliche Gebühren erheben, wenn sich Umstände ergeben, die bei der Erstellung unseres Angebots nicht berücksichtigt und von uns schriftlich bestätigt wurden. Dazu gehören:
1.2.1 Sie nehmen unser Angebot nicht innerhalb von 28 Tagen schriftlich an, oder die Arbeiten werden nicht innerhalb von drei Monaten ausgeführt oder abgeschlossen.
1.2.2 Unsere Kosten ändern sich aufgrund von Währungsschwankungen oder Änderungen von Steuern oder Frachtkosten, auf die wir keinen Einfluss haben.
1.2.3 Die Arbeiten werden auf Ihren Wunsch an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag oder außerhalb der normalen Geschäftszeiten (08.00-18.00 Uhr) durchgeführt.
1.2.4 Wir müssen auf Ihren Wunsch hin Waren oberhalb des Erdgeschosses und des ersten Obergeschosses abholen oder liefern.
1.2.5 Wenn Sie die Waren ganz oder teilweise in unserem Lager abholen, sind wir berechtigt, für die Übergabe eine Gebühr zu erheben.
1.2.6 Wir erbringen zusätzliche Dienstleistungen, einschließlich des Umzugs oder der Lagerung zusätzlicher Güter (diese Bedingungen gelten für solche Arbeiten).
1.2.7 Die Treppen, Aufzüge oder Türöffnungen sind nicht geeignet, um die Waren ohne mechanische Hilfsmittel oder bauliche Veränderungen frei zu bewegen, oder die Zufahrt, der Weg oder die Einfahrt ist für das Be- und/oder Entladen unserer Fahrzeuge und/oder Container innerhalb von 20 Metern vor der Türöffnung ungeeignet.
1.2.8 Wir müssen Parkgebühren oder andere Gebühren oder Abgaben zahlen, um Dienstleistungen in Ihrem Auftrag zu erbringen.
1.2.9 Es kommt zu Verzögerungen oder Ereignissen, die sich unserer Kontrolle entziehen und die die Ressourcen oder die Zeit für die Ausführung der vereinbarten Arbeiten erhöhen oder verlängern.
1.2.10 Bei Umzügen in Eigenregie kann es sein, dass wir einige der Kisten und Kartons umpacken müssen, wenn sie mehr als 20 kg wiegen.
1.2.11 Wir erklären uns schriftlich bereit, unsere in Abschnitt 9.1.1 festgelegte Haftungsgrenze zu erhöhen.
1.3 In solchen Fällen werden angepasste Gebühren fällig.
1.4 Sowohl die Abhol- als auch die Bestimmungsadresse müssen geeignet und sicher sein, damit unser Umzugsteam ungehindert arbeiten kann. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr Umzugsgut außerhalb Ihres Grundstücks abzuladen, wenn im oder am Eingang unzumutbare Arbeiten durchgeführt werden.
2. Nicht im Angebot enthaltene Arbeiten
2.1 Sofern wir nicht schriftlich zugestimmt haben, werden wir nicht:
2.1.1 Einheit oder System demontieren oder montieren Möbel (flat-pack), Einrichtungsgegenstände oder Armaturen.
2.1.2 Geräte, Einbauten, Armaturen oder Ausrüstungen abzutrennen, wieder anzuschließen, zu demontieren oder wieder zu montieren.
2.1.3 Aufnehmen oder Verlegen von Bodenbelägen.
2.1.4 Bewegen Sie Gegenstände von einem Dachboden, es sei denn, er ist ordnungsgemäß beleuchtet und mit einem Boden versehen und bietet einen sicheren Zugang.
2.1.5 Gegenstände, die gemäß Klausel 5 ausgeschlossen sind, zu bewegen oder zu lagern.
2.2 Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt oder qualifiziert, solche Arbeiten auszuführen. Wir empfehlen, dass Sie eine entsprechend qualifizierte Person separat mit der Durchführung dieser Dienstleistungen beauftragen.
3. Deine Verantwortung
3.1 Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung,:
3.1.1 Geben Sie uns schriftlich den Wert der entfernten und/oder eingelagerten Güter an. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Wert der entfernten oder eingelagerten Güter höher ist als der von Ihnen angegebene tatsächliche Wert, erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Haftung gemäß Klausel 9.1 in dem Verhältnis reduziert wird, in dem der von Ihnen angegebene Wert zu ihrem tatsächlichen Wert steht.
3.1.2 Beschaffen Sie auf eigene Kosten alle Dokumente, Genehmigungen, Erlaubnisse, Lizenzen und Zollpapiere, die für die Durchführung des Umzugs erforderlich sind.
3.1.3 Bei der Abholung und Zustellung des Umzugs anwesend oder vertreten sein.
3.1.4 Sicherstellung der autorisierten Unterschrift auf vereinbarten Inventaren, Quittungen, Frachtbriefen, Arbeitsblättern oder anderen relevanten Dokumenten als Bestätigung der Abholung oder Lieferung von Waren.
3.1.5 Ergreifen Sie alle angemessenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass nichts, was entfernt werden sollte, zurückbleibt und nichts irrtümlich mitgenommen wird.
3.1.6 Sorgen Sie für einen angemessenen Schutz von Gütern, die in unbewohnten oder unbeaufsichtigten Räumen oder in Räumen, in denen sich andere Personen wie z. B. (aber nicht nur) Mieter oder Handwerker aufhalten oder aufhalten werden, zurückgelassen werden.
3.1.7 Bereiten Sie alle Geräte oder elektronischen Ausrüstungen vor ihrer Entfernung angemessen vor und stabilisieren Sie sie.
3.1.8 Entleeren, ordnungsgemäß abtauen und sauber Kühlschränke und Gefriertruhen. Wir sind für den Inhalt nicht verantwortlich. 3.1.9 Geben Sie uns eine Kontaktadresse für die Korrespondenz während des Transports und/oder der Lagerung der Waren an.
3.2 Außer bei Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch haften wir nicht für Verluste oder Schäden, Kosten oder zusätzliche Gebühren, die sich aus der Nichterfüllung dieser Pflichten ergeben können.
4. Unsere Verantwortung
4.1 Es liegt in unserer Verantwortung, Ihre Waren unbeschädigt an Sie zu liefern oder sie Ihnen zur Abholung bereitzustellen. Unter "unbeschädigt" verstehen wir den gleichen Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Verpackung oder der sonstigen Bereitstellung für den Transport und/oder die Lagerung befanden.
4.2 Wenn wir uns verpflichtet haben, die Waren zu verpacken oder anderweitig für den Transport und/oder die Lagerung vorzubereiten, liegt es in unserer Verantwortung, Ihnen die Waren unbeschädigt zu liefern oder sie Ihnen zur Abholung bereitzustellen. Mit "unbeschädigt" meinen wir wiederum den Zustand, in dem sie sich unmittelbar vor dem Verpacken/der Bereitstellung für den Transport oder die Lagerung befanden.
4.3 Wenn wir die in den Ziffern 4.1 und 4.2 genannten Pflichten nicht erfüllen, sind wir vorbehaltlich der Bestimmungen in den Ziffern 9, 11 und 12 im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet, Sie für dieses Versäumnis zu entschädigen.
4.4 In den Fällen, in denen die Klauseln 2.2, 3.2, 5.2 und 5.3 Anwendung finden, sind wir nicht zur Entschädigung verpflichtet, es sei denn, der Verlust oder Schaden ist infolge von Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch unsererseits entstanden.
4.5 Wenn Sie uns keine Erklärung über den Wert Ihrer Waren vorlegen oder wenn Sie nicht verlangen, dass wir die Standardhaftung gemäß Klausel 9.1 übernehmen, haften wir Ihnen gegenüber nicht für die Nichterfüllung der in Klausel 4.1 und 4.2 genannten Pflichten, es sei denn, diese Nichterfüllung wurde durch Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch unsererseits verursacht.
4.6 Der Betrag unserer Haftung gemäß dieser Klausel wird in Übereinstimmung mit den Klauseln 9 und 11 bestimmt.
5. Waren, die nicht zum Abtransport oder zur Lagerung übergeben werden
5.1 Sofern nicht vorher schriftlich von einem Geschäftsführer oder einem anderen bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens vereinbart, dürfen die folgenden Gegenstände nicht zum Umzug oder zur Lagerung eingereicht werden und werden unter keinen Umständen von uns bewegt oder gelagert. Die unter 5.1.1 aufgeführten Gegenstände können Gesundheits-, Sicherheits- und Brandgefahren bergen. Die unter 5.1.2 bis 5.1.6 aufgeführten Gegenstände bergen weitere Risiken, für die Sie selbst Sorge tragen müssen. transportieren und Lagerung.
5.1.1 Verbotene oder gestohlene Waren, Drogen, pornografisches Material, potenziell gefährliche, schädliche oder explosive Gegenstände, einschließlich Gasflaschen, Aerosole, Farben, Schusswaffen und Munition.
5.1.2 Schmuck, Uhren, Schmuckstücke, Edelsteine oder Metalle, Geld, Urkunden, Wertpapiere, Briefmarken, Münzen oder Waren oder Sammlungen ähnlicher Art.
5.1.3 Pflanzen oder Waren, die Ungeziefer oder andere Schädlinge begünstigen oder Befall oder Verunreinigung verursachen können.
5.1.4 Verderbliche Waren und/oder Waren, die eine kontrollierte Umgebung erfordern.
5.1.5 Alle Tiere, Vögel oder Fische.
5.1.6 Waren, die für die Ausfuhr oder Einfuhr eine besondere Lizenz oder behördliche Genehmigung erfordern.
5.2 Wenn wir uns bereit erklären, solche Waren zu entfernen, übernehmen wir keine Haftung für Verlust oder Beschädigung, es sei denn, wir haben fahrlässig gehandelt oder den Vertrag gebrochen; in diesem Fall gelten alle diese Bedingungen.
5.3 Wenn Sie solche Waren ohne unser Wissen einreichen, werden wir sie zur Abholung bereitstellen, und wenn Sie sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist abholen, werden wir eine entsprechende gerichtliche Verfügung beantragen, um über solche in der Sendung gefundenen Waren ohne Vorankündigung zu verfügen. Darüber hinaus werden Sie uns alle Gebühren, Auslagen, Schäden, Rechtskosten oder Strafen zahlen, die uns entstehen.
6. Eigentum an den Waren
6.1 Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung garantieren Sie, dass:
6.1.1 Die zu entfernenden und/oder einzulagernden Güter sind Ihr Eigentum, oder
6.1.2 Die Person(en), die Eigentümer oder Anteilseigner ist (sind), hat (haben) Ihnen die Vollmacht erteilt, diesen Vertrag abzuschließen, und wurde(n) auf diese Bedingungen aufmerksam gemacht.
6.1.3 Sie werden uns alle Schadensersatzansprüche und/oder Kosten erstatten, die gegen uns geltend gemacht werden, wenn eine der Garantien 6.1.1 oder 6.1.2 nicht zutrifft.
7. Kosten, wenn Sie den Umzug verschieben oder stornieren
7.1 Wenn Sie diesen Vertrag verschieben oder kündigen, stellen wir Ihnen die Kosten entsprechend der Kündigungsfrist in Rechnung. "Arbeitstage" bezieht sich auf die normale Arbeitswoche von Montag bis Freitag und schließt Wochenenden und Feiertage aus.
7.1.1 Mehr als 10 Arbeitstage vor dem geplanten Beginn des Umzugs: Keine Gebühr.
7.1.2 Zwischen 5 und einschließlich 10 Arbeitstagen vor Beginn des Umzugs: höchstens 30% der Umzugsgebühr.
7.1.3 Weniger als 5 Arbeitstage vor Beginn des Umzugs: höchstens 60% der Umzugsgebühr.
8. Zahlung
8.1 Sofern wir nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben:
8.1.1 Die Zahlung muss vor Beginn des Umzugs oder der Aufbewahrung durch frei verfügbare Mittel erfolgen.
8.1.2 Sie sind nicht berechtigt, einen Teil des vereinbarten Preises zurückzuhalten.
8.1.3 Für alle überfälligen Beträge berechnen wir Zinsen auf Tagesbasis in Höhe von 4% pro Jahr über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Bank of England.
9. Bestimmung des Betrags unserer Haftung für Verluste oder Schäden
9.1 Standard-Haftung.
9.1.1 Wenn Sie uns eine Erklärung über den Wert Ihrer Waren vorlegen, und vorbehaltlich der Klausel 3.1.1, wird der Betrag unserer Haftung Ihnen gegenüber im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung dieser Waren unter Verstoß gegen Klausel 4 gemäß den Klauseln 9.1.2, 9.1.3 und 11 unten bestimmt, vorbehaltlich einer Höchsthaftung von £25.000. Wir können uns bereit erklären, die Haftung für einen höheren Betrag zu übernehmen; in diesem Fall können wir eine zusätzliche Gebühr erheben.
9.1.2 Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung Ihrer Waren unter Verstoß gegen Klausel 4 wird unsere Haftung Ihnen gegenüber auf einen Betrag festgesetzt, der den Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Waren entspricht, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, wobei das Alter und der Zustand der Waren unmittelbar vor dem Verlust oder der Beschädigung berücksichtigt werden, und vorbehaltlich des in Klausel 9.1.1 genannten Haftungshöchstbetrags von £25.000 (es sei denn, wir haben mit Ihnen einen höheren Betrag vereinbart).
9.1.3 Wenn der verlorene oder beschädigte Gegenstand Teil eines Paares oder Sets ist, ist unsere Haftung Ihnen gegenüber, wenn sie als Kosten für den Ersatz dieses Gegenstandes bewertet wird, als eine Summe zu bewerten, die den Kosten dieses Gegenstandes für sich allein entspricht, nicht den Kosten dieses Gegenstandes als Teil eines Paares oder Sets.
9.2 Beschränkte Haftung.
9.2.1 Wenn Sie uns keine Wertangabe machen oder wenn Sie nicht verlangen, dass wir die Standardhaftung gemäß Klausel 9.1 übernehmen, dann bestimmt sich unsere Haftung Ihnen gegenüber nach den Klauseln 9.1.3, 9.2.2 und 11.
9.2.2 Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung Ihrer Waren, die durch Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch unsererseits verursacht wurde, ist unsere Haftung Ihnen gegenüber als ein Betrag zu bemessen, der den Kosten ihrer Reparatur oder ihres Ersatzes entspricht, wobei ihr Alter und ihr Zustand unmittelbar vor dem Verlust oder der Beschädigung zu berücksichtigen sind, vorbehaltlich eines Haftungshöchstbetrags von 40 £ pro Artikel. Wir weisen Sie auf Klausel 11.1 hin, die sich auf die beschränkte Haftung bezieht.
9.3 Für Waren, die für einen Ort außerhalb des Vereinigten Königreichs bestimmt sind oder von dort empfangen werden
9.3.1 Wir übernehmen die Standardhaftung nur, wenn Sie uns eine detaillierte Bewertung Ihrer Waren auf dem von uns zur Verfügung gestellten Bewertungsformular vorlegen. Alle anderen Bestimmungen der Klausel 9.1 finden Anwendung.
9.3.2 Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Waren, die von Zollbehörden oder anderen staatlichen Stellen beschlagnahmt, eingezogen, entfernt oder beschädigt wurden, es sei denn, wir haben fahrlässig gehandelt oder einen Vertrag gebrochen.
9.3.3 Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Waren in bestimmten überseeischen Ländern, einschließlich Gambia, Iran, Irak, Nigeria, Libyen, Libanon, Angola, Kambodscha, Vietnam, Nordkorea und den ehemaligen Staaten der UdSSR, es sei denn, wir haben fahrlässig gehandelt oder einen Vertrag gebrochen. Diese Liste ist nicht erschöpfend, und wir werden Sie zum Zeitpunkt des Angebots darüber informieren, ob dieser Ausschluss gilt.
Wir übernehmen die Haftung für Verlust oder Beschädigung
(a) die durch unsere Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzung entstanden sind, während sich die Waren in unserem Besitz befinden, oder
(b) während sich die Waren im Besitz anderer befinden, wenn der Verlust oder die Beschädigung nachweislich dadurch verursacht wurde, dass wir die Waren nicht angemessen verpackt haben, sofern wir mit der Verpackung der beanstandeten Waren beauftragt waren.
In beiden Fällen gilt die obige Klausel 9.1 oder 9.2.
9.4 Ein Gegenstand ist definiert als :-
9.4.1 Der gesamte Inhalt einer Kiste, eines Pakets, einer Verpackung, eines Kartons oder eines ähnlichen Behältnisses;
und
9.4.2 Alle anderen Gegenstände oder Dinge, die von uns bewegt, gehandhabt oder gelagert werden.
10. Beschädigung von Räumlichkeiten oder anderen Gegenständen als Waren
10.1 Da bei der Abholung oder Zustellung häufig Drittunternehmer anwesend sind, ist unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung wie folgt begrenzt:
10.1.1 Verursachen wir durch Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch einen Verlust oder eine Beschädigung von Räumlichkeiten oder anderen Gegenständen als dem Umzugsgut, so beschränkt sich unsere Haftung auf die Beseitigung des Schadens.
10.1.2 Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass wir Güter auf Ihre ausdrückliche Anweisung hin und gegen unseren Rat befördern, und wenn die Beförderung der Güter in der angewiesenen Weise zu Schäden führen kann.
10.1.3 Wenn wir für Schäden an Ihren Räumlichkeiten oder an anderen Gegenständen als den zum Abtransport und/oder zur Lagerung übergebenen Gütern verantwortlich sind, müssen Sie dies so schnell wie praktisch möglich oder innerhalb einer angemessenen Frist auf dem Arbeitsblatt oder dem Lieferschein vermerken. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
11. Ausschluss der Haftung
11.1 Im Rahmen der beschränkten Haftung haften wir nicht für den Verlust oder die Beschädigung Ihrer Waren infolge eines Brandes oder einer Explosion, unabhängig davon, wie dieser Brand oder diese Explosion verursacht wurde, es sei denn, wir haben fahrlässig gehandelt oder einen Vertrag gebrochen.
11.2 In Bezug auf die Standardhaftung und die beschränkte Haftung haften wir, außer bei Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch, nicht für den Verlust, die Beschädigung oder das Versäumnis, die folgenden Güter herzustellen: -
11.2.1 Anleihen, Wertpapiere, Briefmarken aller Art, Manuskripte oder andere Dokumente oder elektronisch gespeicherte Datensätze, Mobiltelefone
11.2.2 Pflanzen oder Waren, die Ungeziefer oder andere Schädlinge begünstigen oder Befall oder Verunreinigung verursachen können.
11.2.3 Verderbliche Waren und/oder Waren, die eine kontrollierte Umgebung erfordern.
11.2.4 Pelze im Wert von mehr als 100 £, Schmuck, Uhren, Edelsteine und Metalle, Geld, Münzen, Urkunden.
11.2.5 Alle Tiere, Vögel oder Fische.
11.3 In Bezug auf die Standardhaftung und die beschränkte Haftung haften wir, außer bei Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch, nicht für den Verlust, die Beschädigung oder das Versäumnis, die Waren herzustellen, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt
11.3.1 Durch Krieg, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde, Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht), Bürgerkrieg, Terrorismus, Rebellion und/oder Militärputsch, höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder andere Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.
11.3.2 Schäden durch ionisierende Strahlen oder radioaktive Verseuchung
11.3.3 Schäden, die durch chemische, biologische, biochemische, elektromagnetische Waffen und Cyberangriffe entstehen
11.3.4 Indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art und Weise
11.3.5 durch normale Abnutzung, natürlichen oder allmählichen Verfall, Auslaufen oder Verdunstung oder durch verderbliche oder instabile Güter. Dies gilt auch für Waren, die in Möbeln oder Geräten verbleiben.
11.3.6 durch Ungeziefer, Motten, Insekten und ähnlichen Befall, Feuchtigkeit, Schimmel, Mehltau oder Rost
11.3.7 durch Reinigung, Reparatur oder Wiederherstellung, es sei denn, wir haben die Arbeiten veranlasst.
11.3.8 Durch Veränderung der atmosphärischen oder klimatischen Bedingungen.
11.3.9 Für alle Waren in Schränken, Schubladen oder Geräten oder in einem Paket, Bündel, Karton, einer Kiste oder einem anderen Behältnis, das nicht von uns sowohl verpackt als auch ausgepackt wurde.
11.3.10 Verlust oder Beschädigung von Porzellan, Glaswaren und zerbrechliche Gegenstände es sei denn, sie wurden von uns oder unserem Subunternehmer professionell verpackt und ausgepackt. Im Falle eines Unfalls mit einem vom Eigentümer gepackten Container, bei dem unabhängig von der Qualität der Verpackung ein Schaden entstanden wäre, ist unsere Haftung auf £ 100 oder den tatsächlichen Wert des Containers begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.
11.3.11 Für elektrische oder mechanische Störungen an Geräten, Instrumenten, Uhren, Computern oder anderen Ausrüstungsgegenständen, es sei denn, es gibt Beweise für damit verbundene äußere Schäden.
11.3.12 Verlust oder Beschädigung von Kraftfahrzeugen durch Kratzer, Dellen und Schrammen, es sei denn, Sie erhalten von uns einen Zustandsbericht vor der Abholung.
11.3.13 Verlust oder Beschädigung eines Fahrzeugs während der Fahrt oder zum Zwecke der Fahrt mit eigener Kraft, außer zum Zwecke des Be- oder Entladens des Transportmittels oder Containers. Verlust oder Beschädigung von Zubehör und abnehmbaren Gegenständen, sofern diese nicht mit dem Fahrzeug verloren gegangen sind
11.3.14 Für Waren, die einen bereits vorhandenen Mangel aufweisen oder von Natur aus fehlerhaft sind.
11.4 Keiner unserer Mitarbeiter haftet Ihnen gegenüber gesondert für Verluste, Schäden, Fehllieferungen, Fehler oder Auslassungen im Rahmen dieser Vereinbarung.
11.5 Unsere Haftung endet mit der Übergabe der Ware aus unserem Lager oder mit der Beendigung der Lieferung (siehe Ziffer 12.2 unten).
12. Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen
12.1 Bei Waren, die wir liefern, müssen Sie uns jeden sichtbaren Verlust, jede Beschädigung oder jedes Fehlen von Waren zum Zeitpunkt der Lieferung schriftlich mitteilen.
12.2 Wenn Sie oder Ihr Vertreter die Waren abholen, müssen Sie uns jeden Verlust oder jede Beschädigung zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren an Sie oder Ihren Vertreter schriftlich mitteilen.
12.3 Ungeachtet der Klauseln 9, 10 und 11 haften wir nicht für den Verlust oder die Beschädigung der Waren, es sei denn, ein Anspruch wird uns oder unserem Vertreter oder dem Unternehmen, das die Waren in unserem Auftrag abholt oder ausliefert, schriftlich mitgeteilt, sobald ein solcher Verlust oder eine solche Beschädigung entdeckt wird (oder bei angemessener Sorgfalt hätte entdeckt werden müssen), in jedem Fall aber innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lieferung der Waren durch uns.
12.4 Die Frist für die Mitteilung Ihres Anspruchs an uns kann auf Ihren schriftlichen Antrag hin verlängert werden, sofern dieser Antrag innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Lieferung eingeht. Die Zustimmung zu einem solchen Antrag wird nicht unbillig verweigert.
13. Verzögerungen bei der Durchfuhr
13.1 Wir haften nicht für Transportverzögerungen, es sei denn, sie beruhen auf unserer Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzung.
13.2 Wenn wir ohne unser Verschulden nicht in der Lage sind, Ihre Waren zu liefern, werden wir sie einlagern. Der Vertrag ist dann erfüllt, und alle zusätzlichen Leistungen, einschließlich Lagerung und Lieferung, gehen zu Ihren Lasten.
14. Unser Recht, die Waren zu halten (Pfandrecht)
Wir haben das Recht, die Waren ganz oder teilweise einzubehalten und/oder zu veräußern, bis Sie alle unsere Gebühren und sonstigen Zahlungen, die aufgrund dieses oder eines anderen Vertrags fällig sind, bezahlt haben. (Siehe auch Klausel 23). Dazu gehören auch alle Gebühren, die wir in Ihrem Namen gezahlt haben. Solange wir die Waren aufbewahren, sind Sie verpflichtet, alle Lagergebühren und sonstigen Kosten zu zahlen, die uns durch die Zurückhaltung Ihrer Waren entstehen, und diese Bedingungen gelten weiterhin.
15. Rechtsstreitigkeiten
Wenn ein Streitfall, der sich aus dieser Vereinbarung ergibt, nicht beigelegt werden kann, können entweder Sie oder wir den Streitfall an einen vom Chartered Institute of Arbitrators ernannten Schiedsrichter verweisen, sofern beide Parteien zustimmen. Die Kosten für ein solches Schiedsverfahren liegen im Ermessen des Schiedsrichters. Ihr Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, bleibt davon unberührt.
16. Unser Recht, die Arbeit an Subunternehmer zu vergeben
16.1 Wir behalten uns das Recht vor, einige oder alle Arbeiten an Subunternehmer zu vergeben.
16.2 Wenn wir einen Unterauftrag vergeben, gelten diese Bedingungen weiterhin.
17. Weg und Methode
17.1 Wir haben das Recht, die Methode und den Weg der Durchführung der Arbeiten zu wählen.
17.2 Sofern in unserem Angebot nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, kann anderer Raum/Volumen/Kapazität auf unseren Fahrzeugen und/oder der Container für Sendungen anderer Kunden genutzt werden.
18 Ratschläge und Informationen für internationale Umzüge
Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, Ihnen aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen, um Sie bei der Einfuhr/Ausfuhr Ihrer Waren zu unterstützen. Informationen über nationale oder regionale Gesetze und Verordnungen, die jederzeit geändert und ausgelegt werden können, werden nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt und beruhen auf den bekannten Umständen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, geeigneten Rat einzuholen, um die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen zu überprüfen.
19 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem sich der Sitz des Unternehmens befindet, das diesen Vertrag ausstellt.
20 Ihre Nachsendeadresse
20.1 Wenn Sie Waren zur Lagerung versenden, müssen Sie eine Anschrift für den Schriftverkehr angeben und uns mitteilen, wenn sich diese ändert. Sämtliche Korrespondenz und Mitteilungen gelten sieben Tage nach Absendung an Ihre letzte bei uns registrierte Adresse als bei Ihnen eingegangen.
20.2 Geben Sie keine Adresse an oder reagieren Sie nicht auf unsere Korrespondenz oder Mitteilungen, so können wir solche Mitteilungen in einer öffentlichen Zeitung in dem Gebiet veröffentlichen, in das oder aus dem die Waren verbracht wurden. Eine solche Mitteilung gilt sieben Tage nach dem Datum der Veröffentlichung in der Zeitung als bei Ihnen eingegangen.
Hinweis: Wenn wir Sie nicht erreichen können, müssen wir Ihnen die Kosten für die Ermittlung Ihres Aufenthaltsortes in Rechnung stellen.
21 Verzeichnis der Waren (Inventar) oder Eingang
Wenn wir eine Liste Ihrer Waren (Inventar) oder eine Quittung erstellen und Ihnen zusenden, gilt diese als korrekt, es sei denn, Sie teilen uns innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum unserer Zusendung oder innerhalb einer angemessenen, zwischen uns vereinbarten Frist schriftlich etwaige Fehler oder Auslassungen mit.
22 Revision der Lagergebühren
Wir überprüfen unsere Lagergebühren regelmäßig. Etwaige Erhöhungen werden Ihnen 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt.
23 Speicherzugang.
23.1 Unsere Einrichtung ist von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und samstags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet. An gesetzlichen Feiertagen und an Feiertagen sind wir geschlossen. Wir sind auch an allen Tagen zwischen dem 24. Dezember und dem 31. Dezember geschlossen. Wenn ein Dienst außerhalb der Öffnungszeiten erforderlich ist, versuchen wir nach Möglichkeit, Ihnen entgegenzukommen, aber dafür fallen zusätzliche Gebühren an, und Sie sollten nicht damit rechnen, dass dies nicht möglich ist.
23.2 Sie können Ihre Waren in unserem Lager einmal pro Monat kostenlos besichtigen. Ein häufigerer Zugang ist möglich, allerdings fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von £10 + MwSt. pro Container an.
24 Wichtige Hinweise zum Speicherzugang
Wenn Sie (der Kunde oder ein Vertreter des Kunden) die Container aus- und wieder einpacken, fallen diese Arbeiten nicht unter unsere Haftung und Sie sind für den Inhalt der Container verantwortlich. In diesem Fall können wir ab dem 27.01.20 nicht mehr die Richtigkeit des Inventars bestätigen, das wir möglicherweise vor Ort haben.
Das Rauchen innerhalb des Lagers ist strengstens untersagt.
Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, dass auf unserem Hof und in unserem Lagerhaus Gabelstapler, Lieferwagen und Lastkraftwagen unterwegs sein können.
Bitte entfernen Sie keine Decken oder Verpackungen (ohne unsere Erlaubnis) aus unseren Räumlichkeiten, wenn Sie Waren auslagern
25 Unser Recht, die Waren zu verkaufen oder darüber zu verfügen
Wenn Sie mit der Zahlung unserer Gebühren für Ihre Waren im Rückstand sind, sind wir berechtigt, Sie mit einer Frist von 30 Tagen aufzufordern, Ihre Waren aus unserer Obhut zu entfernen und alle uns geschuldeten Beträge zu zahlen. Wenn Sie nicht alle ausstehenden Beträge an uns zahlen, können wir die Waren ohne weitere Ankündigung ganz oder teilweise verkaufen oder veräußern. Die Kosten für den Verkauf oder die Entsorgung werden Ihnen in Rechnung gestellt. Der Nettoerlös wird Ihrem Konto gutgeschrieben, und ein eventueller Überschuss wird ohne Zinsen an Sie ausgezahlt. Wenn Sie nicht den gesamten fälligen Betrag erhalten, können wir versuchen, den Restbetrag von Ihnen zurückzufordern.
26 Beendigung
Bei fristgerechter Zahlung können wir diesen Vertrag nur mit einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen. Wenn Sie Ihren Lagervertrag kündigen möchten, müssen Sie uns dies mindestens 3 Arbeitstage vorher mitteilen (Arbeitstage sind in Klausel 7 definiert). Wenn wir die Waren früher freigeben können, werden wir dies tun, vorausgesetzt, Ihr Konto ist auf dem neuesten Stand. Die Gebühren für die Lagerung sind bis zu dem Datum zu zahlen, an dem die Kündigung hätte wirksam werden müssen.